WERTVOLL
LEBEN,
JETZT.
SAPV - Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung
für die Stadt Amberg und die Landkreise Amberg-Sulzbach und Neumarkt
PALLI VITA
SAPV soll nicht noch eine Abkürzung sein die niemand versteht.
Wir sind mit unserer medizinischen Behandlung und menschlichen Fürsorge Ansprechpartner für Sie als Mensch mit ihrer Erkrankung.
Es zählen nur Sie.
WERTVOLL LEBEN, JETZT.
SAPV heißt:
WIR SIND FÜR SIE DA
In der Stadt Amberg, den Landkreisen Amberg-Sulzbach und Neumarkt bieten wir seit 01.11.2016 Spezialisierte Ambulante Palliativ Versorgung (SAPV) an.
SAPV umfasst die ganzheitliche Betreuung von Menschen, die an einer nicht heilbaren und fortgeschrittenen Erkrankung leiden.
S
A
P
V
Spezialisierte
Ambulante
Palliativ
Versorgung
Zu unserem multiprofessionellen Team gehören speziell palliativmedizinisch/-pflegerisch ausgebildete ÄrztInnen und Gesundheits- und KrankenpflegerInnen.
Das Team der PalliVita versorgt Patienten mit komplexer Symptomatik. Unser Ziel ist es, unseren Patienten eine möglichst hohe Lebensqualität im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und sie und ihre Familien genau dort palliativmedizinisch zu begleiten. Dafür arbeiten wir eng mit niedergelassenen Ärzten, den Kliniken und Hospizvereinen, Pflegediensten und stationären Einrichtungen in der Region zusammen. Bei unserer Arbeit stehen die Bedürfnisse unserer Patienten stets im Mittelpunkt.
Unser Angebot richtet sich an alle PatientInnen mit einer fortgeschrittenen unheilbaren Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Wir sind in dieser Situation auch Ansprechpartner für Angehörige, Haus- und Fachärzte, Krankenhäuser und stationäre Pflege-und Behinderteneinrichtungen.
Hier finden Sie weitere Informationen für:
LEISTUNGEN
Umfassende Beratung von Palliativpatienten und der Zugehörigen (telefonisch, persönlich bei uns oder bei den PatientInnen zuhause) in allen Fragen im Zusammenhang mit der Erkrankung
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Koordination der Versorgung vor Ort durch ein tragfähiges Netzwerk, das es den Betroffenen ermöglicht, in ihrem vertrauten Umfeld zu bleiben- wenn gewünscht bis zum Tod
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Je nach Symptomgeschehen 24-Stunden-Rufbereitschaft von Pflegekräften und Ärzten
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regelmäßige Hausbesuche (auch in stationären Einrichtungen)
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Regelmäßige Besuche ermöglichen unserem multiprofessionellen Team den Krankheitsverlauf zu begleiten und Krankheitssymptome zu lindern
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psychisches und soziales Wohlbefinden sehen wir als wichtigen Baustein unserer Arbeit
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bei Bedarf Koordination der spirituellen Begleitung/ Seelsorge
VORAUSSETZUNGEN
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der Wunsch und das Einverständnis des Patienten
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ausgefülltes Formular (Muster 63)
Hilfe zum Ausfüllen finden Sie hier
Landkreis
Neumarkt
Landkreis
Amberg-Sulzbach
Stadt Amberg
UNSER TEAM
EINE STARKE GEMEINSCHAFT FÜR IHR WOHLERGEHEN
Arnold
Susi
Pflegefachkraft
Palliative Care Pflegefachkraft
Fink
Bernhard
Pflegefachkraft
Palliative Care Pflegefachkraft
Case Manager (DGCC)
Götz
Andrea
Pflegerische Leitung
Palliative Care Pflegefachkraft
Kursleitung DGP
Henkel
Tobias
Ärztliche Leitung
FA Innere Medizin und Gastroenterologie,
Palliativmedizin
Perko
Doris
Stv. Pflegerische Leitung
B.Sc. Angewandte Pflegewissenschaften; Palliative Care Pflegefachkraft,
Gerontopsychiatrische Fachkraft
Weichselbraun
Brigitte
Pflegefachkraft
Palliative Care Pflegefachkraft
Pain Nurse
zert. Wundberaterin
Bloch-Fügl
Alexandra
Stv. Ärztliche Leitung
FA Innere Medizin,
Palliativmedizin
Geriatrie
Ganzmann
Heike
Pflegefachkraft
Palliative Care Pflegefachkraft
Häusler
Isabel
Pflegefachkraft
Palliative Care Pflegefachkraft
Hering
Angela
Pflegefachkraft
Palliative Care Pflegefachkraft
Schmidt Thomas
Arzt
FA Innere Medizin,
Palliativmedizin
Notfallmedizin
Wittmann
Kerstin
Pflegefachkraft
Palliative Care Pflegefachkraft
Bürger
Kerstin
Pflegefachkraft
Palliative Care Pflegefachkraft
Gawel
Sylvia
Pflegefachkraft
Palliative Care Pflegefachkraft
Naturheilkunde für Krankenpflege
Hausmann
Nathalie
Verwaltung
Verwaltungsangestellte, MfA
Knaus
Doris
Pflegefachkraft
Pflegefachfrau
Wagner
Rosi
Pflegefachkraft
Pflegefachfrau
KOMM INS BESTE TEAM DER WELT
Mit uns zu arbeiten ist nicht nur ein Job, sondern eine Herzensaufgabe. Komm in unser Team!
Bei Interesse an Hospitation oder allgemeinen offenen Stellen einfach anrufen oder eine Nachricht hinterlassen.
IN BESTER GESELLSCHAFT
PALLI VITA IST EINE GMBH AUS FOLGENDEN GESELLSCHAFTERN
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Caritas Sozialstation Neumarkt e. V.
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Caritasverband für die Stadt Amberg und den Landkreis Amberg-Sulzbach e. V.
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BRK, Kreisverband Neumarkt, KdöR
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Diakonieverein Amberg e. V.
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Diakonisches Werk Altdorf-Hersbruck-Neumarkt e. V.
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Hospizverein Amberg e. V.
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Schwesternschaft Wallmenich-Haus vom BRK e. V.
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Klinikum Neumarkt
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Klinikum St. Marien Amberg - Kommunalunternehmen der Stadt Amberg - AdöR
GEMEINSAM STARK MIT UNSEREN NETZWERKPARTNERN
NUR MIT EINEM TRAGFÄHIGEN NETZWERK KÖNNEN WIR MENSCHEN UND DEREN ANGEHÖRIGE BEGLEITEN
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niedergelassene Ärzte
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ambulante Pflegedienste
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Caritas:, www.caritas-sozialstation-neumarkt.de
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Diakonie Neumarkt, www.dw-neumarkt.de/
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BRK: www.brk-neumarkt.de
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Caritas Amberg www.caritas-amberg.de
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Diakonie Amberg www.diakonieverein-amberg.de
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BRK Amberg www.wallmenichhaus.de
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Alle anderen Sozialstationen
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ambulante Hospizbegleiter,
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stationäre Palliativstation,
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Kirchen, Ansprechperson: örtliche Pfarrer und Pfarrerinnen
JEDE FRAGE IST EINE GUTE FRAGE
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Welche Kosten entstehen?Die SAPV ist eine reine Krankenkassenleistung. Für unsere PatientInnen und Angehörige entstehen keine Kosten.
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Welche Voraussetzungen braucht es, um von der SAPV betreut zu werden?Ausfüllen einer Verordnung (Muster 63) durch den Hausarzt/Ärztin, Facharzt/Ärztin oder Klinikum
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Wie kann uns die SAPV unterstützen?Linderung von Symptomen die durch Krankheit entstehen (z.B. Luftnot, Schmerzen, Übelkeit, etc.) Vernetzung von weiteren Versorgungspartnern (z.B. Pflegedienst, Apotheke, Hospizverein, etc.) Organisation von Hilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Sauerstoffversorgung, etc.) Unterstützung in der Krankheitsbewältigung Zusätzlich als Ergänzung zum Hausarzt Je nach Symptomgeschehen 24 Stunden Rufbereitschaft
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Wie ist die SAPV für mich erreichbar?Abhängig vom Krankheitsverlauf sind wir werktags von Montag bis Freitag bis hin zu einer 24 -Stunden Rufbereitschaft für Sie erreichbar.
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Wie oft hat die SAPV Kontakt zu mir?Bei stabilem Krankheitsverlauf halten wir wöchentlich Kontakt. Bei Verschlechterung passen wir die Frequenz der Kontakte/Besuche je nach Notwendigkeit an.
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Wo darf die SAPV tätig werden?Im häuslichen Umfeld, Pflegeeinrichtungen, betreutem Wohnen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Menschen mit Behinderungen)
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Entstehen mir als Angehöriger Kosten für die Behandlung meines Angehörigen?Die SAPV ist eine reine Krankenkassenleistung. Für unsere PatientInnen und Angehörige entstehen keine Kosten.
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Was muss ich tun, um meine Angehörigen bei der SAPV anzumelden ?Bitte den Hausarzt/Ärztin, Facharzt/Ärztin kontaktieren, dieser füllt eine Verordnung (Muster 63) aus Auch das Krankenhaus, in welchem ihr Angehöriger Patient ist, kann eine Verordnung ausstellen Anmelden des Angehörigen durch Sie oder den/die Hausarzt/Ärztin oder Facharzt/Ärztin telefonisch unter der 09625-9092090
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Wie kann die SAPV uns als Angehörige in der Betreuung unterstützen?Linderung und Erstellen eines Notfallplanes, sodass Sie für die Betreuung und Nöte ihres Angehörigen auch in Krisensituationen vorbereitet sind Vernetzung von weiteren Versorgungspartnern (z.B. Pflegedienst, Apotheke, Hospizverein, etc.) Organisation von palliativmedizinisch erforderlichen Hilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Sauerstoffversorgung, etc.) Regelmäßiger Kontakt, mindestens einmal wöchentlich Bei Notwendigkeit 24 Stunden Rufbereitschaft Vermittlung von Entlastungsangeboten (z.B. Hospizverein, Seelsorge, etc)
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Wie kann ich die SAPV erreichen, wenn ich Fragen oder Probleme habe?Abhängig vom Krankheitsverlauf sind wir werktags von Montag bis Freitag bis hin zu einer 24- Stunden Rufbereitschaft für Sie erreichbar.
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Wie lange darf die SAPV tätig sein?Solange es die Krankheitsschwere erfordert. Bei Stabilisierung kann die SAPV Betreuung pausiert oder beendet werden. Die SAPV Betreuung kann auch nach Pausierung oder Beendigung bei Bedarf wieder begonnen werden.
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Übernimmt die SAPV die häusliche Krankenpflege?Die SAPV übernimmt keine häusliche Krankenpflege. Hierfür muss ein Pflegedienst eingeschaltet werden.
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Ersetzt die SAPV den Hausarzt/Ärztin?Die SAPV ersetzt Hausarzt/Ärztin nicht. Die SAPV ist immer eine Ergänzung zur bisherigen Versorgung. Die Betreuung durch den Haus- oder Facharzt/Ärztin wird unverändert fortgeführt.
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Wo kann die SAPV meine Angehörigen betreuen?im häuslichen Umfeld, Pflegeeinrichtungen, betreutem Wohnen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Menschen mit Behinderung)
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Was sind Voraussetzungen für die Anmeldung bei der SAPV?Von Seiten der Krankenkassen bestehen folgende Voraussetzungen für die Anmeldung bei der SAPV: nicht heilbare, fortschreitende oder weit fortgeschrittene Erkrankung begrenzte Lebenserwartung besonders aufwändige Betreuung kein kurativer Therapieansatz vorhanden oder gewünscht
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Wer kann eine SAPV Betreuung verordnen?SAPV kann von jedem Vertragsarzt verordnet werden. Üblicherweise erfolgt die Verordnung durch den Hausarzt/Ärztin oder im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung.
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Wie kann SAPV verordnet werden?SAPV kann durch das Muster 63 verordnet werden. Das Ausfüllen des Formulares ist zeitaufwändig, jedoch übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nach Prüfung der Voraussetzungen (meist durch den MDK) die Kosten nur, wenn es sorgfältig und vollständig ausgefüllt ist. Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier. Eine große Hilfe sind die Übermittlung von: Möglichst aktuellen Arztbriefen/ Unterlagen Aktueller Medikationsplan Laboruntersuchungen (soweit vorhanden) Kontaktdaten des Patienten /der Angehörigen
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Ersetzt die SAPV den Hausarzt/Ärztin?SAPV ersetzt den Hausarzt/Ärztin nicht. SAPV kommt ergänzend zur hausärztlichen/fachärztlichen Betreuung hinzu. Hausärztliche Tätigkeiten bleiben hiervon unberührt.
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Wie erhalte ich Informationen über den Behandlungsverlauf und/oder Änderungen an der Medikation?Hausärztliche/Fachärztliche KollegInnen erhalten bei Aufnahme des Patienten/In einen Arztbrief und einen Medikationsplan. Bei relevanten Änderungen des Therapiekonzeptes und/oder der Medikation (z.B. Umstellung von oral auf subcutane Gaben) erhält der behandelnde Kollege/in ebenfalls einen Arztbrief und Medikationsplan. Relevante Abstimmungen erfolgen gegebenenfalls auch telefonisch im Anschluss. Auch die Pflegedienste erhalten Informationen und Veränderungen bezüglich des Behandlungsplanes.
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Kann die SAPV Cannabis verordnen?Jeder approbierte Arzt kann Cannabis verordnen. Für die Kostenübernahme ist ein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Falls Patienten in der SAPV Betreuung ein Cannabis-Arzneimittel benötigen, so kann die Antragstellung über die SAPV erfolgen. Eine SAPV Aufnahme ausschließlich zum Zweck der Beantragung ist nicht möglich.
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Was kann die SAPV verordnen/rezeptieren?Die SAPV ist in der Versorgungsstufe Teilversorgung berechtigt alle palliativmedizinisch/-pflegerisch erforderlichen (und verordnungsfähigen) Medikamente und Hilfsmittel zu rezeptieren. Die laufende „Hausmedikation“ wird weiterhin durch die bisher verordnenden Ärzte verschrieben. Verordnungen für häuslichen Kranken-/Behandlungspflege, Verordnung von Krankenhausbehandlungen oder Krankenbeförderungen sind durch die SAPV NICHT möglich.
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Was unterscheidet die Versorgungsstufen?Beratung: Hausbesuch mit ggf. ergänzenden Telefonaten, Beratung mit schriftlicher Dokumentation im Sinne einer Empfehlung. Keine Übernahme von Therapieverantwortung, keine Rezeptierung von Medikamenten Koordination: Erstellen eines individuellen Behandlungsplans, Abstimmung der Versorgung mit beteiligten Leistungserbringern, Therapie- und Notfallplanung, Vernetzung mit ambulanten und/oder stationären Leistungserbringern Eine Rezeptierung (Medikament/Hilfsmittel) ist von Seiten der Krankenkassen nicht vorgesehen. Additiv unterstützende Teilversorgung: Beratung, Koordination Hausbesuche zur Tages- und Nachtzeit mit einer 24-Stunden Rufbereitschaft, Krisenintervention Anteiligen Übernahme von Therapieverantwortung mit Rezeptierung der palliativmedizinisch-pflegerisch erforderlichen Medikamente/Hilfsmittel. Vollversorgung: Derzeit in Bayern nicht verordnungsfähig.
HIER SIND UNSERE ANTWORTEN FÜR